NexBlue – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Begriffsbestimmungen
1.1 „Unternehmen“ bezeichnet Nexblue, einschließlich seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und autorisierten regionalen Niederlassungen.
1.2 „Programm“ bezeichnet das Nexblue (auch als „Cashback-Programm“ bezeichnet), einschließlich aller damit verbundenen Prämien, Plattformen und Betriebsrichtlinien.
1.3 „Teilnehmer“ bezeichnet ein professionelles Installationsunternehmen oder eine gewerbliche Organisation, die den Anmeldeprozess erfolgreich abgeschlossen, die interne Überprüfung Nexbluebestanden hat und im Rahmen des Programms den Status „Aktiv“ aufweist.
1.4 „Installation“ bezeichnet die erfolgreiche physische Montage, die elektrische Inbetriebnahme und die digitale Registrierung eines berechtigten Produkts. Um gültig zu sein, muss eine Installation über die Systemtelemetrie Nexblueüberprüft und mit einer eindeutigen, autorisierten Seriennummer (SN) abgeglichen werden.
1.5 „Cashback“ bezeichnet die bedingten finanziellen Anreize, die den Teilnehmern gewährt werden. Dabei handelt es sich um freiwillige geschäftliche Prämien, die weder ein Gehalt noch einen Lohn darstellen und keinen dauerhaften Anspruch begründen.
2. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung
2.1 Das Programm steht registrierten Installationsunternehmen offen, die in den folgenden Gebieten tätig sind, sofern alle förderfähigen Installationen in denselben Gebieten fertiggestellt und in Betrieb genommen werden:
- Schweden (SE), Norwegen (NO), Niederlande (NL), Belgien (BE), Dänemark (DK)
2.2 Die Teilnahme ist auf Konten auf Organisationsebene beschränkt, wobei die Einlösungsrechte nur autorisierten Administratoren vorbehalten sind. Die Person, die die Registrierung vornimmt, muss befugt sein, im Namen des Unternehmens am Programm teilzunehmen.
2.3 Die Teilnehmer müssen:
- Geben Sie gültige Unternehmens- und Umsatzsteuerdaten an
- Halten Sie Ihre Zahlungsdaten auf dem neuesten Stand
- Führen Sie die Registrierung über die offizielle Plattform durch
2.4 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Bestimmungen des Plans auszulegen sowie die Teilnahme daran zu genehmigen, abzulehnen, auszusetzen oder zu widerrufen.
3. Programmzeitraum
3.1 Das Programm gilt für berechtigte Produkte, die zwischen dem 1. Mai 2026 und dem 31. Mai 2026 (einschließlich) erworben und bis spätestens 30. Juni 2026 vollständig installiert und in Betrieb genommen wurden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Fristen nach eigenem Ermessen zu verlängern.
3.2 Das Unternehmen behält sich das alleinige und uneingeschränkte Recht vor, das Programm nach eigenem Ermessen und jederzeit aus betrieblichen, regulatorischen, geschäftlichen oder strategischen Gründen ganz oder teilweise zu verlängern, zu verkürzen, auszusetzen, zu ändern oder zu beenden.
4. Teilnahmeberechtigte Produkte und Geltungsbereich
4.1 Das Programm gilt ausschließlich für Produkte für Einfamilienhäuser (SDU):
- Edge 2
- Edge Max
4.2 Es sind ausschließlich Produkte teilnahmeberechtigt, die von den Installateuren oder registrierten Installateurorganisationen bei und ausschließlich bei den folgenden Vertriebspartnern gekauft wurden:
- Niederlande / Belgien: Oosterberg, YESSS Electrical NL, Senlyte
- Schweden: EFUEL, Skårebo, Sonepar, Elkedjan
- Norwegen: Skårebo, der Elektroauto-Großhändler
- Dänemark: Skårebo, EFUEL
4.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Liste der berechtigten Produkte, der relevanten Märkte oder der zugelassenen Vertriebspartner jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ergänzen, zu ändern oder zu aktualisieren.
5. Vergütungsstruktur
5.1 Cashback-Prämien
- Anspruchsberechtigung und Ansammlung: Cashback wird ausschließlich für verifizierte Käufe gewährt, bei denen die Installation des Geräts erfolgreich abgeschlossen und dokumentiert wurde.
- Prüfungsverfahren: Alle Prämien unterliegen einer abschließenden Überprüfung durch NexBlue die jeweiligen Großhändler. Das Partnerportal bietet zwar einen Echtzeit-Überblick über ausstehende Prämien, doch die angezeigten Beträge sind bis zur endgültigen Genehmigung vorläufig. NexBlue das Recht NexBlue , diese Beträge anzupassen, falls bei der Überprüfung Unstimmigkeiten oder ungültige Ansprüche festgestellt werden.
- Zahlungsplan: Die genehmigten Rückvergütungen werden zusammengefasst und nach Ablauf jedes Kalendermonats pro Ladegerät ausgezahlt.
- Zeitplan für die Auszahlung: Die Zahlungen werden spätestens am letzten Tag des Monats, der auf den Monat der Überprüfung folgt, auf das registrierte Konto des Teilnehmers überwiesen (z. B. wird eine im Januar überprüfte Installation bis Ende Februar bezahlt), vorbehaltlich der üblichen Bearbeitungsfristen.
- Klärung von Unstimmigkeiten: Im Falle einer Diskrepanz zwischen der Anzeige im Portal und dem endgültig berechneten Betrag sind die Ergebnisse des NexBlue und Verifizierungsprozesses NexBlue maßgebend und verbindlich.
5.2 Prämienbeträge (pro verifizierter Installation)
Schweden / Norwegen
- Edge 2: 250 SEK Cashback
- Edge Max: 1.000 SEK Cashback
Dänemark
- Edge 2: 200 DKK Cashback
- Edge Max: 800 DKK Cashback
Niederlande / Belgien
- Edge 2: 25 EUR Cashback
- Edge Max: 100 EUR Cashback
5.3 Recht auf Änderung: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Prämienwerte, Anreizstrukturen oder Teilnahmebedingungen nach eigenem Ermessen anzupassen. Derartige Anpassungen werden den Teilnehmern mit angemessener Vorankündigung über das Partnerportal oder per E-Mail an die registrierte Adresse mitgeteilt.
5.4 Einhaltung der Steuervorschriften und Mehrwertsteuerpflichten
Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Ermittlung, Meldung und Zahlung aller Steuern, Abgaben oder gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben – einschließlich der Mehrwertsteuer (MwSt.) –, die sich aus dem Erhalt von Cashback-Prämien ergeben. Insbesondere ist der Teilnehmer für die Meldung und Zahlung der von Nexblue gutgeschriebenen Mehrwertsteuer verantwortlich, während Nexblue für seine eigenen gesetzlichen Mehrwertsteuer-Meldepflichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich Nexblue . Auf Anfrage hat der Teilnehmer Nexblue unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen Nexblue stellen, um eine korrekte Mehrwertsteuerbehandlung und die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtung zur Führung genauer Aufzeichnungen für Prüfungszwecke, bestehen auch nach Beendigung dieses Programms für den nach geltendem Steuerrecht vorgeschriebenen Zeitraum fort, mindestens jedoch für fünf (5) Jahre.
6. Kriterien für die Installationsqualifizierung
6.1 Teilnahmebedingungen Um Anspruch auf Cashback-Prämien zu haben, muss eine Installation die folgenden Kriterien strikt erfüllen:
- Eindeutige Identifizierung: Jeder Antrag muss mit einer verifizierten, eindeutigen Seriennummer (SN) verknüpft sein. Eine bestimmte SN ist nur einmal für eine Prämie berechtigt; doppelte Anträge für dieselbe SN werden disqualifiziert.
- Autorisierte Beschaffung: Das Gerät muss über einen Nexblue Großhändler innerhalb des festgelegten Gebiets erworben worden sein. Geräte, die über nicht autorisierte Kanäle, als Parallelimporte oder auf dem Sekundärmarkt erworben wurden, sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Technische Inbetriebnahme: Die Anlage muss eine voll funktionsfähige, fest installierte Anlage am Standort des Kunden sein, einschließlich einer erfolgreichen elektrischen Inbetriebnahme.
- Einzigartigkeit der Installation: Die Prämien gelten nur für die „Erstinstallation“ neuer Geräte. Geräte, die bereits installiert, generalüberholt oder von einem anderen Standort verlegt wurden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Technische Konformität: Alle Arbeiten müssen denNexblue sowie den geltenden lokalen behördlichen Vorschriften entsprechen.
6.2 Nicht berechtigte und verbotene Aktivitäten Die folgenden Fälle berechtigen nicht zum Erhalt von Prämien und können zur Sperrung des Teilnehmerkontos führen:
- Unvollständige Hardware: Installationen, bei denen nur die Rückwand verwendet wird, oder die Montage von Zubehör ohne die Hauptladeeinheit.
- Nicht-physische Bereitstellungen: Einheiten, die vorkonfiguriert, in der App registriert oder „vorbereitet“, aber noch nicht physisch am Standort des Endkunden in Betrieb genommen wurden.
- Lücken in der Produktkette: Installationen, bei denen der Installateur zwar für das Projekt beauftragt wurde, die Hardware jedoch von einem nicht benannten Großhändler oder einem nicht überprüften Dritten bezogen wurde.
- Transaktionsintegrität: Jede Bestellung, die storniert, erstattet oder zurückgegeben wurde oder als nicht-kommerzielles/internes Testgerät gekennzeichnet ist.
- Betrügerische Aktivitäten: Alle vorübergehenden, simulierten oder „vorgetäuschten“ Installationen, die ausschließlich zum Zweck der Erlangung von Prämien vorgenommen werden. Nexblue das Recht Nexblue , die physische Präsenz jedes Geräts vor der endgültigen Zahlungsabwicklung zu prüfen und zu verifizieren.
7. Einreichung und Überprüfung
7.1 Überprüfung und Nachverfolgung Alle Installationen werden über das Nexblue SystemNexblue überwacht und nachverfolgt. Der Anspruch auf Prämien hängt ausschließlich vom erfolgreichen Durchlaufen eines mehrstufigen Validierungsprozesses ab, bei dem die Daten der Seriennummern, die Aufzeichnungen der Großhändler und die Inbetriebnahmeprotokolle miteinander abgeglichen werden.
7.2 Prüfungsrechte und Datennutzung Nexblue das Recht Nexblue , jede Installation nach eigenem Ermessen zu überprüfen. Um die Integrität des Programms zu gewährleisten, ist das Unternehmen berechtigt:
- Beweisanforderungen: Verlangen Sie die Vorlage von Belegen, darunter unter anderem fotografische Nachweise der Installation, Standortbescheinigungen oder die Unterschrift des Kunden.
- Technische Überprüfung: Nutzen Sie Systemprotokolle, Firmware-Telemetriedaten, Onboarding-Aufzeichnungen, Seriennummern, Standortdaten und IP-Adressen, um die physische Präsenz und den Betriebsstatus eines Geräts zu überprüfen.
- Ermessensbezogene Ablehnung: Lehnen Sie alle Datensätze ab, die unvollständig oder widersprüchlich sind oder während der Überprüfungsphase als verdächtig eingestuft werden.
7.3 Cashback-Prämien, die einer mehrseitigen Genehmigung bedürfen, werden erst nach erfolgreicher doppelter Überprüfung durch Nexblue den benannten Großhändler endgültig festgelegt und ausgezahlt. Etwaige Abweichungen zwischen diesen beiden Datenquellen können dazu führen, dass die Zahlung bis zur Klärung zurückgehalten wird.
7.4 Rückforderung und Sanktionen (die „Rückforderungsklausel“) Nexblue das Recht Nexblue , bereits ausgezahlte Prämien zurückzuhalten, zu stornieren oder zurückzufordern, wenn Betrug, Verwaltungsfehler, Systemmissbrauch oder eine nachträgliche Nichtberechtigung festgestellt werden.
- Hinweis: Das Unternehmen kann diese zurückgeforderten Beträge mit künftigen Prämien verrechnen oder dem Teilnehmer den Restbetrag direkt in Rechnung stellen.
8. Teilnahmeberechtigung der Organisation zum Zeitpunkt der Installation
8.1 Qualifizierung der Organisation Um Anspruch auf Cashback-Prämien zu haben, muss eine Anlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme die folgenden organisatorischen Kriterien erfüllen:
- Aktive Registrierung: Der Installateur muss eine registrierte und verifizierte Organisation im Nexblue sein.
- Teilnahme am Programm: Die Organisation muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen offiziell akzeptiert und sich vor dem Installationsdatum erfolgreich für das Prämienprogramm angemeldet haben.
8.2 Sonstige nicht förderfähige Fälle
8.2.1 Organisation und Teilnehmerstatus Um Anspruch auf Cashback zu haben, muss die Installation unter Einhaltung der folgenden Bedingungen abgeschlossen werden:
- Aktive Zugehörigkeit: Der einzelne Installateur muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme offiziell mit einer verifizierten Organisation im Nexblue verbunden sein.
- Vorherige Registrierung: Die Organisation muss sich vor dem Installationstermin erfolgreich für das Programm angemeldet und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben.
8.3 Keine rückwirkenden Ansprüche
8.3.1 Strikte Nichtrückwirkung Cashback-Prämien werden unter keinen Umständen rückwirkend gewährt. Installationen, die vor dem offiziellen Anmeldedatum des Teilnehmers und seiner jeweiligen Organisation durchgeführt wurden, werden nicht für eine Auszahlung berücksichtigt, unabhängig von späteren Statusänderungen.
8.3.2 Endgültigkeit des Status Die Berechtigung wird zum Zeitpunkt der Installation festgelegt. Spätere Änderungen des Status, der Mitgliedschaft oder der Zugehörigkeit einer Organisation nach dem Installationsdatum haben keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene (und nicht berechtigte) Datensätze.
8.3.3 Endgültige Entscheidung Nexblue das alleinige und uneingeschränkte Recht Nexblue , über die Berechtigung zum Erhalt einer Prämie zu entscheiden. Die Entscheidung des Unternehmens hinsichtlich der Überprüfung von Installationen, der Auslegung dieser Bedingungen und der endgültigen Genehmigung von Zahlungen ist endgültig, bindend und nicht anfechtbar.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung Nexblue nicht für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder Reputationsschäden, die sich aus der Teilnahme des Teilnehmers am Programm ergeben.
9.2 System- und technische Leistung Das Unternehmen stellt das Partnerportal und die Tracking-Systeme „wie besehen“ zur Verfügung. Nexblue keine Haftung für:
- Technische Störungen: Systemausfälle, Übertragungsverzögerungen oder technische Störungen, die sich vorübergehend auf die Erfassung oder Sichtbarkeit von Installationen auswirken können.
- Datengenauigkeit: Etwaige Abweichungen bei den Prämienbeträgen, die durch zeitweise auftretende Synchronisationsverzögerungen zwischen der Nexblue und dem Partnerportal verursacht werden.
9.3 Verzögerungen durch Dritte und bei Zahlungen Nexblue nicht für Verzögerungen beim Geldeingang, die verursacht werden durch:
- Fehler des Teilnehmers: Angabe unrichtiger, unvollständiger oder veralteter Bankverbindung oder Steuerdaten.
- Externe Vermittler: Verzögerungen, Gebühren oder Bearbeitungsfehler, die auf Bankinstitute, Zahlungsgateways oder andere Finanzdienstleister zurückzuführen sind.
9.4 Höhere Gewalt und externe Faktoren Das Unternehmen haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, gesetzliche Änderungen, Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur oder groß angelegte Cyberangriffe.
10. Anwendbares Recht
10.1 Anwendbares Recht Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen oder im Zusammenhang mit ihnen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten), unterliegen schwedischem Recht und sind entsprechend auszulegen.
10.2 Streitbeilegung und Gerichtsstand Die Parteien bemühen sich zunächst, alle im Rahmen dieses Programms auftretenden Streitigkeiten im Wege von Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand: Kann durch Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, ist das Bezirksgericht Stockholm (Stockholms tingsrätt) ausschließlich zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus diesem Programm ergeben.
- Ausnahmen: Ungeachtet des Vorstehenden Nexblue das Recht Nexblue , vor jedem anderen zuständigen Gericht, insbesondere im Wohnsitz- oder Geschäftssitzland des Teilnehmers, Klage gegen einen Teilnehmer zu erheben, um Unterlassungsansprüche geltend zu machen oder Forderungen einzutreiben.
11. Annahme
11.1 Stillschweigende Zustimmung Die Teilnahme am Prämienprogramm – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Registrierung eines Kontos, die Übermittlung von Installationsdaten oder den Erhalt von Prämien – gilt als vollständige und unwiderrufliche Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, diese Bedingungen regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen; die fortgesetzte Teilnahme nach etwaigen Änderungen gilt als Zustimmung zu diesen Änderungen.
11.2 Endgültigkeit von Entscheidungen Alle Entscheidungen von Nexblue das Programm, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Feststellung der Teilnahmeberechtigung, die Berechnung von Prämien, die Ergebnisse der Überprüfung und die Auslegung dieser Bedingungen, sind endgültig, bindend und für alle Teilnehmer rechtsverbindlich. Diese Entscheidungen liegen im alleinigen Ermessen des Unternehmens und unterliegen keiner externen Überprüfung oder Berufung.
12. Datenschutz und Einhaltung der DSGVO
12.1 Verantwortlicher Nexblue als Verantwortlicher für die im Rahmen dieses Programms erhobenen personenbezogenen und beruflichen Daten. Die gesamte Datenverarbeitung erfolgt in strikter Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und den geltenden lokalen Datenschutzgesetzen in den jeweiligen Tätigkeitsgebieten.
12.2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Das Unternehmen verarbeitet die Daten der Teilnehmer auf der Grundlage der folgenden Rechtsgrundlagen:
- Vertragliche Notwendigkeit: Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Gesetzliche Verpflichtung: Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Steuern, Rechnungslegung und Geldwäschebekämpfung.
- Berechtigtes Interesse: Zur Betrugsbekämpfung, zur Gewährleistung der Systemsicherheit und zur Überprüfung der Integrität der Installation.
12.3 Umfang und Zweck der Datenverarbeitung Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass das Unternehmen bestimmte Daten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Namen der Administratoren, Geschäftsadressen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Bankverbindung, Standortdaten der Installation und IP-Adresse) zu folgenden Zwecken erhebt und verarbeitet:
- Programmverwaltung: Verwaltung der Anmeldungen, Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und Abwicklung der Cashback-Zahlungen.
- Prüfung und Betrugsbekämpfung: Abgleich von Seriennummern (SN) und Systemtelemetriedaten zur Verhinderung doppelter oder betrügerischer Anträge.
- Betriebsinterne Kommunikation: Versand wichtiger Informationen zu Prämienstatus, technischen Änderungen oder Programmänderungen.
12.4 Weitergabe von Daten und Übermittlung an Dritte Zur Durchführung des Programms kann das Unternehmen erforderliche Daten an folgende Stellen weitergeben:
- Interne Teams und Konzernunternehmen: Nexblue verarbeitet Daten Nexblue innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Etwaige erforderliche Datenübermittlungen in Drittländer außerhalb des EWR werden durch geeignete Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Standardvertragsklauseln, abgesichert.
- Autorisierte Großhändler: Ausschließlich zum Zweck der Überprüfung von Kaufbelegen und des Abgleichs von Seriennummern.
- Finanzinstitute: Zur Ermöglichung sicherer Cashback-Zahlungsüberweisungen.
- Dienstleister: Cloud- und CRM-Partner (z. B. HubSpot, AWS) für die sichere Datenverwaltung innerhalb des EWR.
- Aufsichtsbehörden: Wenn die Offenlegung aus steuerlichen oder Compliance-Gründen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Nexblue eine strikte Politik gegen die kommerzielle Verwertung personenbezogener Daten. Wir verkaufen keine Teilnehmerdaten an Dritte und nutzen diese Daten auch nicht für Marketing- oder Werbezwecke, es sei denn, es liegt eine gesonderte, spezifische Rechtsgrundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung vor. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an nexblue.
12.5 Aufbewahrung von Daten und Prüfprotokolle
- Aufbewahrungsfrist: Personenbezogene Daten und Transaktionsdaten werden so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der Programmziele und zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist (in der Regel sieben (7) Jahre).
- Pflichten der Installateure: Installateure müssen für denselben Zeitraum eigene, genaue Aufzeichnungen über alle Förderzahlungen führen, um eventuelle Prüfungen zu unterstützen.
12.6 Rechte der betroffenen Personen Bevollmächtigte Vertreter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. Alle Anfragen sind zu richten an nexblue.
12.7 Datenschutz und Transparenz für Kunden
- Einwilligung Dritter: Die Teilnehmer versichern, dass sie alle erforderlichen Einwilligungen von Endkunden eingeholt haben, bevor sie standortspezifische Daten oder Fotos an Nexblue weitergeben.
- Obligatorischer Hinweis: Die Teilnehmer sind allein dafür verantwortlich, ihre Kunden über diese Cashback-Regelung zu informieren, sofern dies nach den örtlichen Verbraucherschutz- oder Transparenzgesetzen erforderlich ist. Der Anreiz muss als kommerzielle Vergütung ausgewiesen werden und darf nicht fälschlicherweise als staatliche Subvention oder Steuervergünstigung dargestellt werden.
13. Änderungen der Datenschutzbestimmungen
Nexblue das Recht Nexblue , diese Datenschutzerklärung regelmäßig zu aktualisieren, um betrieblichen Änderungen bei der Datenverarbeitung oder sich ändernden gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Bei wesentlichen Änderungen, die Teilnehmer mit aktiven Registrierungen betreffen, wird das Unternehmen angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese im Voraus über das Partnerportal, die Installateur-App oder die registrierte E-Mail-Adresse bekannt zu geben. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Aktualisierung gilt als formelle Bestätigung und Annahme der überarbeiteten Datenschutzbestimmungen.
14. Kontakt
Bei Fragen zum Programm, zu Prämien oder zum Support reichen Sie bitte ein Ticket in der App oder auf NexBlue ein oder wenden Sie sich an nexblue.