Hallo, wie können wir Ihnen helfen?

So fügen Sie Ihrem Standort eine Ladestation/einen Lastausgleicher hinzu

Die meisten Produkte werden vom Installateur zum Zeitpunkt der Installation einem Standort hinzugefügt. In einigen Fällen muss dies jedoch vom Endkunden vorgenommen werden. Die folgende Anleitung beschreibt, wie dies sowohl für eine Ladestation als auch für einen Lastausgleicher durchgeführt wird und was dabei zu beachten ist.

Schritt 1 – Produkttyp auswählen

Sie können entweder eine Ladestation oder einen Lastausgleicher zu einem bestehenden Standort hinzufügen. Der Installateur hat bei der Ersteinrichtung die Größe der Hauptsicherung für den Standort festgelegt, sodass alle damit verbundenen Werte übernommen werden. Möglicherweise müssen Sie jedoch je nach Art des hinzugefügten Produkts zusätzliche Informationen hinzufügen. Befolgen Sie die nachstehenden Schritte, um die einzelnen Produkttypen hinzuzufügen.

Schritt 2 (NexBlue Zen) – Konfiguration 

Für den Lastverteiler werden Sie aufgefordert, das Gerät entweder mit einem WLAN- oder einem Ethernet-Anschluss zu verbinden. Bei WLAN müssen Sie anschließend die Anmeldedaten für das ausgewählte Netzwerk eingeben. Wählen Sie als Nächstes aus, ob der Lastverteiler einphasig oder dreiphasig ist, dann den Typ der verwendeten Klemmen (dies sollte auf den Klemmen angegeben sein) und schließlich, ob Sie auch eine Solaranlage installieren. Vergewissern Sie sich, dass die richtigen Kabel an die richtigen Anschlüsse an der Unterseite des Lastverteilers angeschlossen sind, und tippen Sie auf dem letzten Bildschirm auf „Weiter“. Anschließend sollten Sie Ihren Lastverteiler in der myNexBlue-App sehen können.

Schritt 2 (NexBlue Edge) – Konfiguration

Es ist etwas einfacher, eine Ladestation zu einem bestehenden Standort hinzuzufügen. Fügen Sie die Ladestation entweder zu einem bestehenden Stromkreis hinzu, für den bereits eine Sicherungsgröße und eine Standard-Ladegeschwindigkeit festgelegt sind, oder erstellen Sie einen neuen Stromkreis für die Ladestation.

Aktualisiert am 11. März 2025